FAQ – Alle Antworten auf einen Blick.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um AIXAM, unsere Fahrzeuge und Services. Egal, ob es um Garantie, Wartung, Elektromobilität oder technische Details geht – wir beantworten die häufigsten Fragen übersichtlich und verständlich. Falls Sie dennoch etwas nicht finden, steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr AIXAM-Partner hilft Ihnen weiter!

Allgemeines

Ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug ist ein Fahrzeug der Kategorie L6e, welches ab 15 Jahren mit dem Führerschein AM gefahren werden darf. Es fährt maximal 45 km/h, ist maximal 3m lang und 1,5m breit. Auch die Leer- und Gesamtmasse sind beschränkt.
Es ist durchaus möglich, eine Probefahrt am nächstgelegenen Verkaufsstandort durchzuführen. Je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge können Sie einen Termin vereinbaren und Ihr Zeitfenster reservieren. Probefahrten zu Hause sind ebenfalls möglich, je nach den Bedingungen Ihres autorisierten AIXAM-Händlers. Zögern Sie nicht, sich mit dem Vertragspartner in Verbindung zu setzen, um dies zu besprechen.
Ja, absolut, denn das Fahren ohne Versicherung, auch mit einem Leichtkraftfahrzeug, stellt eine Straftat dar. Wie bei jedem motorisierten Fahrzeug muss Ihr Leichtkraftfahrzeug unbedingt versichert sein, um im Falle von Sach- oder Personenschäden abgesichert zu sein. Lassen Sie sich ein Angebot angepasst an Ihre Bedürfnisse bei Ihrem Händler erstellen.
Eine Versicherung ist obligatorisch, um ein Leichtkraftfahrzeug zu fahren. Der Prozess, um ein Leichtkraftfahrzeug zu versichern, ist jedoch einfach und schnell. Ein einfacheres Versicherungskennzeichen kann bei einer Versicherung beantragt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug Teil- oder Vollkasko zu versichern. Fragen Sie den Aixam Händler vor Ort nach dem passenden Angebot für Sie.
Die Pannenhilfe ist nicht teil der Aixam Herstellergarantie. Fragen Sie am besten direkt bei Kauf Ihren Aixam Vertragspartner nach einer geeigneten Pannenhilfe.
Nein, eine Zulassungspflicht besteht für unsere Fahrzeuge derzeit nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihr Fahrzeug freiwillig zuzulassen um beispielsweise von Vorteilen wie einer Vollkasko-Versicherung oder etwaigen Zuschüssen profitieren zu können. Besprechen Sie vor Ort mit Ihrem Händler die besten Möglichkeiten für Ihre Bedürfnisse.

Führerschein

AIXAM-Fahrzeuge der Kategorie L6eB dürfen ab 15 Jahren mit der Führerscheinklasse AM in allen Bundesländern gefahren werden. Zusätzlich mit jedem Zweiradführerschein, dem Traktorführerschein Klasse T und auch selbstverständlich mit dem PKW-Führerschein Klasse B ab 17 Jahren ohne Begleitperson.
Ja egal wie alt Sie sind, Sie benötigen mindestens den Führerschein Klasse AM.

Elektrofahrzeuge

Absolut! Durch regeneratives Bremsen ist es möglich, die Reichweite der Batterie während der Brems- und Verzögerungsphasen zurückzugewinnen. Mit einer durchschnittlich erreichten Reichweite* von bis zu 130 km reicht es problemlos aus, Ihre alltäglichen Fahrten zu unternehmen, ohne sich um das Aufladen sorgen zu müssen.
Um alles über die elektrische Leichtkraftfahrzeug-Palette von Aixam zu erfahren: https://aixam-siegerland.de/fahrzeuge/eaixam/

Je nach Modell variiert die Batterie des Fahrzeugs und somit auch die Reichweite. Bei den Modellen mit kleinem Akkupaket beträgt die durchschnittlich erreichte Reichweite* 75 km, während die Modelle mit großen Akkupaket eine durchschnittliche Reichweite* von 113 km bieten. Die Ladezeit beträgt für die gesamte elektrische Reihe 2 Stunden 30 Minuten oder 3 Stunden und 40 Minuten, und das Aufladen erfolgt an einer normalen 230V-Steckdose.
Um mehr über die elektrischen Leichtkraftfahrzeuge zu erfahren: https://aixam-siegerland.de/fahrzeuge/eaixam
*Viele Faktoren können diesen Wert negativ beeinflussen.
Die Elektro-Leichtkraftfahrzeuge von Aixam werden an einer 230V-Steckdose aufgeladen, mithilfe des mit dem Fahrzeug gelieferten Kabels. Zuerst muss der Stecker an der Fahrzeugbuchse angeschlossen werden, und der andere Stecker wird in eine normale Haushaltssteckdose gesteckt. Die Batterieaufladung kann dann beginnen!
Diese Haushaltssteckdosen sind in allen Haushalten, aber auch an vielen öffentlichen Ladestationen zu finden. Es ist auch möglich, Adapter vom Typ 2 und Typ 3 zu verwenden, die als Zubehör bei Ihrem Aixam-Händler erhältlich sind.
Immer häufiger in Städten, Parkhäusern und Geschäften anzutreffen, sind öffentliche Ladestationen inzwischen weit verbreitet und werden weiterhin zunehmend verfügbar sein. Um diese zu finden, stehen mehrere Apps zur Verfügung, die Details zu jeder Station bieten:
Zum Bezahlen der Elektroautoaufladung gibt es verschiedene Zahlungsmethoden, die je nach Marke der Ladestation unterschiedlich sind:
• Mit einem Badge, der für eine bestimmte Marke reserviert ist und ausschließlich an Ladestationen ihres Netzwerks verwendet werden kann.
• Mit einer Karte, die Zugang zu verschiedenen Ladestationsnetzwerken ermöglicht.
• Per Bezahlung nach der Ladeeinheit, ohne dass ein Abonnement erforderlich ist.

Fahren

Laut geltender Gesetzgebung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Leichtkraftfahrzeugen 45 km/h, und sie sind so konzipiert, dass sie diese Geschwindigkeit nicht überschreiten können; daher ist es ihnen verboten, auf Schnellstraßen und Autobahnen zu fahren.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Manipulation zur Leistungssteigerung (z. B. Erhöhung der Geschwindigkeit oder Motorleistung) erhebliche rechtliche Konsequenzen hat, darunter der Verlust des Versicherungsschutzes, eine mögliche Einstufung als Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 6 PflVG, § 21 StVG), sowie zusätzliche Strafen bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).
Nein, der TÜV für Leichtkraftfahrzeuge ist derzeit in Deutschland nicht obligatorisch. Wir empfehlen jedoch Gebrauchtfahrzeuge nur nach eingehender Überprüfung durch eine Vertragswerkstatt zu erwerben.
Ihre Sicherheit zu gewährleisten ist von größter Bedeutung: Um Ihnen die besten Leistungen zu bieten, sorgt eine regelmäßige Wartung Ihres Fahrzeugs bei Ihrem autorisierten AIXAM Vertragspartner für optimale Zuverlässigkeit und Sicherheit. Unser Netzwerk von mehr als 100 Händlern und vielen weiteren Servicepartnern ist mit hochwertigen Originalteilen ausgestattet. Alle Händler und Servicepartner finden Sie unter www.aixam.de.
Keine Zulassungskosten, Keine KFZ-Steuer, Kein TÜV, Keine AU, Keine Umweltplakettenpflicht, Frei in allen Umweltzonen, klein leicht und wendig, einfachere Parkplatzsuche.
Ob das Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder elektrisch betrieben wird, die Geschwindigkeit und Leistung aller Modelle sind identisch. Die Vorschriften begrenzen die Höchstgeschwindigkeit aller Leichtkraftfahrzeuge auf 45 km/h, unabhängig von der Marke, bei einer Leistung von 6 kW (8,15 PS). Das Gewicht sowie das Drehmoment können jedoch je nach Motorisierung leicht unterschiedlich sein. Ein Elektrofahrzeug erreicht beispielsweise seine Höchstgeschwindigkeit schneller als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Das Kofferraumvolumen der Leichtkraftfahrzeuge von AIXAM variiert je nach Modell und reicht von 700 Litern bis 1100 Litern! Die kompakten Versionen haben einen Kofferraum von 700 Litern, wie die Modelle City und Minauto. Die Coupé-Modelle bieten ein Fassungsvermögen von 1000 Litern, und die Cross-Modelle verfügen über ein XXL-Volumen von 1100 Litern.
Ja! Die Leichtkraftfahrzeuge aus der AIXAM PRO-Serie sind perfekt zum Ziehen von Anhängern geeignet. Eine Anhängerkupplung ist als Option für den Kastenwagen und das Pritschenfahrzeug D-Truck und e-Truck erhältlich. Die Zugkraftkapazität variiert jedoch leicht: Die D-Truck-Modelle mit Verbrennungsmotor können 212 kg ziehen, während die e-Truck-Modelle mit Elektroantrieb 187 kg schleppen können. Bei Fahrzeugen aus den anderen Modellreihen kann keine optionale Anhängerkupplung verbaut werden.

SICHERHEIT

Unsere Fahrzeuge werden bereits seit über 40 Jahren vom Hersteller entwickelt und gebaut. Die Fahrzeuge werden regelmäßig geprüft und auf Herz und Nieren getestet. So sicher wie unser Aixam ist (fast) kein anderes Leichtkraftfahrzeug.

Es gibt 2 Sitzplätze in einem Leichtkraftfahrzeug: den Fahrersitz und den Beifahrersitz. Wenn es sich um ein Kind unter 12 Jahren (oder kleiner als 1,50 m) handelt, muss es in einem zugelassenen Kindersitz sitzen.
Leichtkraftfahrzeuge sind auf eine Geschwindigkeit von 45 km/h begrenzt und dürfen nicht auf Kraftfahrstraßen (Autobahn oder Schnellstraße) fahren, da die Mindestgeschwindigkeit auf diesen Straßen 80 km/h beträgt.
Diese sind für die Fahrzeugkategorie nicht vorgeschrieben und daher auch noch nicht standardisiert. Zur Überprüfung der Sicherheit der Fahrzeuge macht der Hersteller Aixam Mega jedoch bereit seit über 40 Jahren frewillige Crash-Tests.
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